Kontrolle und Programmierung von Herzschrittmacher/Defibrillator

Wenn Ihr Herz von allein nicht in der Lage ist, in einem gesunden Rhythmus zu schlagen, übernehmen Herzschrittmacher(HSM) oder Defibrillatoren (ICD) diese Funktion.

Herzschrittmacher (HSM) oder Defibrillatoren (ICD)

Um die korrekte Funktion dieser Systeme sicherzustellen, müssen sich Träger von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren alle 6 - 12 Monate zur Kontrolle vorstellen. Hierbei wird die Kapazität der Batterien, die Geräteeinstellungen sowie der Zustand der Elektroden überprüft.

Dazu wird von außen ein kleines Analysegerät über die Region des Schrittmachers oder Defibrillators aufgelegt, welches die Daten abfragt. Die Herztätigkeit wird anhand eines EKGs auf einem Monitor verfolgt und aufgezeichnet.

Wenn Änderungen der Lebensumstände eingetroffen sind oder Veränderungen am Herzen zu erkennen sind, werden die Geräte auf diese Bedürfnisse neu eingestellt. Unter diesen Umständen kann die Kontrolluntersuchung in einem kürzeren Abstand notwendig sein.

Wenn seit der letzten Kontrolle oder bei Erstkontrolle nach Einsetzen des Implantats Probleme aufgetreten sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Bitte bringen Sie für die Kontrolluntersuchung Ihren Schrittmacher-/ICD-Ausweis sowie Ihren Medikamentenplan mit.

Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT)

CRT-Geräte zur kardialen Resynchronisationstherapie unterstützen bei einer Herzschwäche das Zusammenziehen des Herzmuskels und die Zusammenarbeit der beiden Herzkammern.

Die Kontrolle dieser Systeme soll im Abstand von 6 - 12 Monaten durchgeführt werden. Die Daten werden ausgelesen und geprüft. Eine ausreichende Batteriekapazität und die Funktionalität werden sichergestellt. Bei Bedarf werden die Einstellungen des Systems neu angepasst. Die Anpassung erfolgt auf Ihre Herzfunktionen und Ihr körperliches Befinden.

Bitte bringen Sie zur Kontrolluntersuchung Ihren Geräte-Ausweis und Ihren Medikamentenplan mit!

Ereignisrekorder

Ein Ereignisrekorder ist ein externes oder implantiertes Medizingerät, das zur Speicherung und Abklärung von Herzrhythmusstörungen und Synkopen (spontaner Bewusstseinsverlust/Ohnmacht) eingesetzt werden kann.

Träger eines Ereignisrekorders oder auch Event-Rekorders müssen sich in regelmäßigen Abständen zur Kontrolluntersuchung in unserer Praxis vorstellen. Bei der Kontrolle werden die Daten des „Mini-Rekorders“ ausgelesen. Dadurch lässt sich feststellen, ob in der Zwischenzeit Herzrhythmusstörungen oder Synkopen aufgetreten sind. Aufgrund der ermittelten Daten wird entschieden, ob weitere Aufzeichnungen notwendig sind oder bereits notwendige Behandlungsschritte eingeleitet werden können. Bei der Kontrolle fragen wir auch das körperliche und psychische Befinden ab.

Die Kontrolluntersuchung dauert ca. 20 Minuten.